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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 3 SB 1387/24

Gesetze: SGB X § 48 Abs. 1 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Der Anwendbarkeit des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X steht nicht entgegen, wenn der Verwaltungsakt, dessen Abänderung begehrt wird, in Ausführung eines gerichtlichen Urteils oder eines gerichtlichen Gerichtsbescheides ergangen ist.

Fundstelle(n):
FAAAJ-83872

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