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LSG Bayern Urteil v. - L 7 AS 76/23

Streitig ist, ob der Beklagte und Berufungsbeklagte (Beklagter) nach dem SGB II verpflichtet ist, von der Krankenversicherung der Klägerin und Berufungsklägerin (Klägerin) im Zeitraum von Juli 2020 bis Juni 2021 nicht erstattete Kosten für Zahnarztbehandlungen sowie weitere entsprechende Kosten aus diversen Kostenvoranschlägen zu übernehmen.

Fundstelle(n):
PAAAJ-83873

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