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BVerwG Beschluss v. - 6 AV 3/24

Gesetze: § 17a Abs 2 S 1 GVG, § 17a Abs 2 S 3 GVG, § 53 Abs 1 Nr 5 VwGO, § 53 Abs 3 VwGO

Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Kompetenzkonflikt zwischen Verwaltungs- und Amtsgericht (Strafgericht)

Leitsatz

Hat ein Verwaltungsgericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit verwiesen, ist dieses gemäß § 17a Abs. 2 Satz 1 und 3 GVG an die Verweisung lediglich hinsichtlich der Bestimmung des Rechtswegs der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der jeweiligen Funktion (hier: Strafgerichtsbarkeit) gebunden. Innerhalb dieser Gerichtsbarkeit bleibt eine Weiterverweisung oder Abgabe möglich.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2025:060125B6AV3.24.0

Fundstelle(n):
NJW 2025 S. 10 Nr. 8
NJW 2025 S. 991 Nr. 14
JAAAJ-83917

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