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BGH Beschluss v. - IX ZB 16/23

Gesetze: § 78 Abs 1 S 1 ZPO, § 85 Abs 2 ZPO, § 233 S 1 ZPO, § 520 Abs 2 S 3 ZPO

Vorgehen bei konkludentem Fristverlängerungsantrag; Anforderungen an Darlegung fristbegründender Umstände

Leitsatz

1.    Beantragt ein Prozessbevollmächtigter in der Berufungsschrift allenfalls konkludent eine Verlängerung der Frist für die Berufungsbegründung und führt er hierfür keine Umstände an, muss er mit einer Ablehnung des Fristverlängerungsantrags rechnen (Fortführung von , MDR 2022, 184 Rn. 18).

2.    In einem solchen Fall ist es Sache des Prozessbevollmächtigten, von sich aus bei Gericht rechtzeitig nachzufragen, ob die Frist möglicherweise dennoch verlängert worden ist, so dass er andernfalls noch vor Fristablauf die Berufungsbegründung oder einen begründeten Verlängerungsantrag einreichen kann (Fortführung von , VersR 2007, 1583 Rn. 8; , juris Rn. 15).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:191224BIXZB16.23.0

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 898 Nr. 16
NJW 2025 S. 842 Nr. 12
NJW 2025 S. 843 Nr. 12
WM 2025 S. 351 Nr. 8
ZAAAJ-83994

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