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BFH Beschluss v. - VIII B 110/23

Gesetze: FGO § 52d; FGO § 77 Abs. 1; FGO § 79; FGO § 96 Abs. 2; FGO § 119 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1

Verletzung rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit der Einholung einer Auskunft zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung

Leitsatz

NV: Holt das Gericht zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung eine Auskunft bei dem beklagten Finanzamt ein und verwertet es eine darin mitgeteilte Tatsache im Urteil, ohne dass sich der Kläger dazu äußern konnte, verletzt es dessen Anspruch auf rechtliches Gehör.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:B.160125.VIIIB110.23.0

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 423 Nr. 8
BFH/NV 2025 S. 275 Nr. 3
NJW 2025 S. 10 Nr. 12
KAAAJ-84034

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