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BVerwG Urteil v. - 9 C 3/23

Gesetze: § 8 AbwAG, § 9 Abs 2 S 2 AbwAG

Einleitung von Schmutzwasser durch abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft nach Vorreinigung durch eine von ihr betriebene Kleinkläranlage in ein Gewässer

Leitsatz

Eine Kleineinleitung im Sinne des § 8 AbwAG setzt zwingend voraus, dass eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach § 9 Abs. 2 Satz 2 AbwAG an Stelle des Einleiters abgabepflichtig ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2024:131124U9C3.23.0

Fundstelle(n):
GAAAJ-84096

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