Auswirkungen eines Schuldenbereinigungsplans auf Entstehung eines Kostenerstattungsanspruchs im Zwangsvollstreckungsverfahren
Leitsatz
1. Der Anspruch auf Erstattung der Kosten des Zwangsvollstreckungsverfahrens entsteht zur Gänze bereits mit der Einleitung des Verfahrens; auf den jeweiligen Entstehungszeitpunkt der angefallenen Gebühren kommt es nicht an.
2. Der Ausschluss von Kostenerstattungsansprüchen im Zusammenhang mit einem Schuldenbereinigungsplan erfasst auch prozessuale Kostenerstattungsansprüche.
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2024:121224BIXZB4.24.0
Fundstelle(n): BB 2025 S. 834 Nr. 15 NJW 2025 S. 9 Nr. 8 WM 2025 S. 313 Nr. 7 ZIP 2025 S. 848 Nr. 14 MAAAJ-84136