Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - IX ZR 119/23

Gesetze: § 667 BGB, § 1978 Abs 1 S 1 BGB, § 2019 Abs 1 BGB, § 2041 S 1 BGB

Zurechnung von Erlös aus Veräußerung von Nachlassgegenstand zur Nachlassinsolvenzmasse

Leitsatz

1. Ein Ersatzgegenstand, den der Alleinerbe bei einer zwischen Annahme der Erbschaft und Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommenen Veräußerung eines zum Nachlass gehörenden Gegenstands erwirbt, tritt nicht im Wege der dinglichen Surrogation an die Stelle des Nachlassgegenstands.

2. Ein aus der Veräußerung eines Nachlassgegenstands erlangter Erlös ist dem Nachlass und damit der Nachlassinsolvenzmasse jedenfalls dann zuzurechnen, wenn der Alleinerbe den Erlös dergestalt strikt von seinem Eigenvermögen trennt, dass dieser damit einem Sondervermögen gleichsteht, und das Rechtsgeschäft nach den objektiven Umständen erkennbar der Verwaltung des Nachlasses dient.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:191224UIXZR119.23.0

Fundstelle(n):
NJW 2025 S. 8 Nr. 8
NJW 2025 S. 973 Nr. 14
NJW 2025 S. 976 Nr. 14
WM 2025 S. 315 Nr. 7
ZIP 2025 S. 1076 Nr. 18
ZIP 2025 S. 1077 Nr. 18
ZIP 2025 S. 393 Nr. 7
GAAAJ-84138

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank