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BGH Beschluss v. - XIII ZB 51/23

Gesetze: Art 19 Abs 4 GG, § 62 Abs 3 S 1 Nr 1 AufenthG

Überlange Dauer eines Beschwerdeverfahrens gegen Anordnung von Sicherungshaft

Leitsatz

Wird über die Beschwerde gegen eine rechtmäßig angeordnete Haft (vermeidbar) verzögert entschieden, führt das nicht zur Rechtswidrigkeit der Haft.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:140125BXIIIZB51.23.0

Fundstelle(n):
OAAAJ-84238

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