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BFH Urteil v. - VIII R 4/97

Gesetze: EStG § 10d

Leitsatz

An der Rechtsprechung, dass § 10d EStG eine gegenüber den Vorschriften der AO eigenständige Korrekturvorschrift ist, wird festgehalten. Zur Qualifizierung von Schuldzinsen als Werbungskosten bei Kapitalvermögen aufgrund Umwidmung eines Darlehens

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 1999 S. 599
QAAAA-97483

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