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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 11 KR 393/22

Die Beteiligten streiten über die künftige Genehmigung der Versorgung des Klägers mit Cannabis und die Übernahme der dafür bereits in der Vergangenheit entstandenen Kosten.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
MAAAJ-84337

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