Obliegenheit des Klägers zum Vortrag weiterer Angriffsmittel in Patentnichtigkeitsverfahren - Kabelwickelband
Leitsatz
Kabelwickelband
1. Hat das Patentgericht in dem gemäß § 83 Abs. 1 PatG erteilten Hinweis dargelegt, dass sich das bisherige Klagevorbringen als unzureichend erweisen könnte, liegt es am Kläger, bereits in erster Instanz gegebenenfalls neue Angriffsmittel vorzutragen. Der Umstand, dass das Patentgericht auch diese Angriffsmittel als nicht ausreichend ansieht, reicht nicht aus, um die Zulassung weiterer Angriffsmittel im Berufungsrechtszug zu rechtfertigen (Bestätigung von , GRUR 2013, 1174 Rn. 33 - Mischerbefestigung).
2. Dies gilt auch hinsichtlich solcher Dokumente, die von bei der Patentrecherche gebräuchlichen Datenbanken nicht umfasst sind.