Wiederholungsgefahr für eine Fortsetzungsfeststellungsklage im Zusammenhang mit einem Freistellungsbescheinigungsverfahren
Leitsatz
NV: Entfällt das Rechtsschutzinteresse auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach Maßgabe des (BFHE 261, 406, BStBl II 2018, 624) für ein laufendes Verfahren, kann eine drohende Wiederholungsgefahr als Voraussetzung für eine Fortsetzungsfeststellungsklage nicht darauf gestützt werden, dass in einem neuen Verfahren auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung für andere Zeiträume erneut ein Wegfall des Rechtsschutzinteresses wegen eines langjährigen Prüfungsverfahrens drohe. Dies gilt jedenfalls dann, wenn in dem neuen Antragsverfahren eine andere Rechtslage gilt.