Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fehlern des Gerichts
Leitsatz
NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass eine Fristversäumnis auch dann als unverschuldet anzusehen ist, wenn der Kläger zunächst einen von ihm zu vertretenden Fehler begangen hat, dann aber ein zusätzlicher Fehler des Gerichts hinzugekommen ist, auf dem letztlich die Fristversäumnis beruht.
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2025:B.220125.IXB71.24.0
Fundstelle(n): AO-StB 2025 S. 76 Nr. 3 AO-StB 2025 S. 77 Nr. 3 BFH/NV 2025 S. 399 Nr. 4 NJW 2025 S. 10 Nr. 9 StuB-Bilanzreport Nr. 15/2025 S. 600 StuB-Bilanzreport Nr. 15/2025 S. 600 GAAAJ-84498