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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 BA 2010/23

Gesetze: SGB IV § 7; SGB V § 124 ff

Leitsatz

Leitsatz:

Die Vorgaben des Leistungserbringungsrechts (hier: §§ 124 ff. SGB V) begründen nicht zwingend ein arbeitgebertypisches Weisungsrecht des Zulassungsinhabers gegenüber einem (freien) Mitarbeiter. Diese Vorschriften schließen eine Heilmittelabgabe durch freie Mitarbeiter eines zugelassenen Leistungserbringers nicht aus. Ein Physiotherapeut kann deshalb je nach vertraglicher und tatsächlicher Ausgestaltung sowohl als freier Mitarbeiter als auch als angestellter Mitarbeiter tätig werden.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2025 S. 12 Nr. 24
GAAAJ-84916

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