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BGH Beschluss v. - IV ZB 2/24

Gesetze: § 81 FamFG

Auslegung einer Kostenentscheidung in einem Nachlassverfahren hinsichtlich der Erstattung der notwendigen Aufwendungen weiterer Beteiligter

Leitsatz

Einer erstinstanzlichen Kostenentscheidung nach § 81 FamFG in einem Nachlassverfahren, die sich darin erschöpft, dass ein Antrag "kostenpflichtig zurückgewiesen" wird oder der Antragsteller die "Kosten des Verfahrens" zu tragen hat, ist - sofern eine Auslegung anhand der Entscheidungsgründe nichts Abweichendes ergibt - regelmäßig nicht die Anordnung der Erstattung der zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Aufwendungen weiterer Beteiligter zu entnehmen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:290125BIVZB2.24.0

Fundstelle(n):
NJW 2025 S. 1351 Nr. 19
NJW 2025 S. 8 Nr. 9
JAAAJ-84967

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