Auslegung einer Kostenentscheidung in einem Nachlassverfahren hinsichtlich der Erstattung der notwendigen Aufwendungen weiterer Beteiligter
Leitsatz
Einer erstinstanzlichen Kostenentscheidung nach § 81 FamFG in einem Nachlassverfahren, die sich darin erschöpft, dass ein Antrag "kostenpflichtig zurückgewiesen" wird oder der Antragsteller die "Kosten des Verfahrens" zu tragen hat, ist - sofern eine Auslegung anhand der Entscheidungsgründe nichts Abweichendes ergibt - regelmäßig nicht die Anordnung der Erstattung der zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Aufwendungen weiterer Beteiligter zu entnehmen.
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2025:290125BIVZB2.24.0
Fundstelle(n): NJW 2025 S. 1351 Nr. 19 NJW 2025 S. 8 Nr. 9 JAAAJ-84967