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BSG Urteil v. - B 2 U 14/22 R

Gesetze: § 8 Abs 1 S 1 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7, § 36a Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 4, § 39 SGB 10, § 41 Abs 1 SGB 10, § 42 S 1 SGB 10

Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unternehmensinternes Fußballturnier - sachlicher Zusammenhang - keine betriebsdienliche Verrichtung - Betriebssport - bezweckter Ausgleich für die beruflichen Belastungen - erforderliche Regelmäßigkeit der sportlichen Betätigung - betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung - eng begrenzter Teilnehmerkreis der aktiven Fußballinteressierten - Nutzung der Sportveranstaltung als betriebliche Werbeplattform - nachträgliche werbewirksame Berichterstattung nicht ausreichend - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - isolierte Nichtanerkennung eines Arbeitsunfalls durch Rentenausschuss - sachliche Unzuständigkeit - formelle Rechtswidrigkeit des Bescheids - erforderliche Aufhebung - Ausnahme: bis zum bekanntgegebene Bescheide - Stichtagsregelung

Leitsatz

1. Nutzt ein Unternehmen eine Sportveranstaltung gezielt als Werbeplattform, kann bei den sportlichen Aktivitäten der teilnehmenden Beschäftigten ein sachlicher Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit auch bei Wettkämpfen bestehen.

2. Bescheide des Rentenausschusses über die isolierte (Nicht-)Feststellung eines Arbeitsunfalls sind wegen formeller Rechtswidrigkeit aufzuheben, wenn sie nach dem bekanntgegeben wurden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2024:260924UB2U1422R0

Fundstelle(n):
OAAAJ-84974

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