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EuGH Urteil v. - C-601/23

Gesetze: AEUV Art. 63 Abs. 1, AEUV Art. 65

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 63 AEUV – Freier Kapitalverkehr – Steuerwesen – Besteuerung von Dividenden – Steuerabzug an der Quelle – Erstattung der Quellensteuer an gebietsansässige Dividendenempfänger mit einem negativen Ergebnis am Ende des Steuerjahres, in dem die Dividenden bezogen wurden – Keine Erstattung der Quellensteuer an gebietsfremde Dividendenempfänger – Ungleichbehandlung – Beschränkung – Vergleichbarkeit – Rechtfertigung

Leitsatz

Art. 63 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer in einem Mitgliedstaat geltenden Regelung entgegensteht, nach der auf Dividenden, die von einer in einem steuerlich autonomen Gebiet dieses Mitgliedstaats ansässigen Gesellschaft ausgeschüttet werden, eine Quellensteuer erhoben wird, die, wenn die Dividenden von einer gebietsansässigen Gesellschaft bezogen werden, die in diesem steuerlich autonomen Gebiet der Körperschaftsteuer unterliegt, als Vorauszahlung auf die Körperschaftsteuer gilt und vollständig erstattet wird, wenn diese Gesellschaft das betreffende Steuerjahr mit einem Verlust abschließt, während keine Erstattung vorgesehen ist, wenn die Dividenden von einer gebietsfremden Gesellschaft in gleicher Situation bezogen werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:EU:C:2024:1048

Fundstelle(n):
WAAAJ-85067

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