Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode - Eigenkapitalzinssatz IV
Leitsatz
Eigenkapitalzinssatz IV
1. Die Bundesnetzagentur hat den Eigenkapitalzinssatz zur Bestimmung der Erlösobergrenze für die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen für die vierte Regulierungsperiode rechtsfehlerfrei festgelegt (Bestätigung von BGH, Beschlüsse vom - EnVR 52/18, RdE 2019, 456 - Eigenkapitalzinssatz II; vom - EnVR 26/18, RdE 2020, 319 - Eigenkapitalzinssatz III).
2. Für die Rechtmäßigkeit der Festlegung über den Eigenkapitalzinssatz kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses an.