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BSG Urteil v. - B 8 SO 13/22 R

Gesetze: § 41 Abs 1 SGB 12 vom , § 41 Abs 3 SGB 12 vom , § 42 Nr 2 SGB 12 vom , § 44 Abs 1 S 2 SGB 12 vom , § 33 Abs 1 Nr 1 SGB 12 vom , § 33 Abs 1 S 1 SGB 12 vom , § 19 Abs 2 SGB 12 vom , § 82 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 12

Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Vorsorgebedarf - Übernahme freiwilliger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung - Vorrangigkeit einer Absetzung vom Einkommen - Erforderlichkeit einer gesonderten Antragstellung - erforderliche Aufwendungen für eine angemessene Alterssicherung

Leitsatz

Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind als Vorsorgebedarf nur zu berücksichtigen, wenn die Beitragszahlung den Grundsicherungsbedarf im Alter prognostisch mindert und die Beiträge der Höhe nach angemessen sind.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2024:260924UB8SO1322R0

Fundstelle(n):
RAAAJ-85410

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