Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - IX ZR 181/23

Gesetze: § 47 InsO, § 48 S 2 InsO, § 300 Abs 2 S 2 SGB 5, § 300 Abs 2 S 3 SGB 5, § 134 BGB

Insolvenzrecht: Auskunftsanspruch des (Ersatz)Aussonderungsberechtigten gegen den Insolvenzverwalter nach nichtiger Forderungsabtretung

Tatbestand

Der Beklagte ist Verwalter in dem auf Antrag vom 15. September 2020 am 1. November 2020 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der    P.                GmbH (im Folgenden: Schuldnerin); bereits am 16. September 2020 bestellte ihn das Insolvenzgericht zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Verfügungen der Schuldnerin waren nur noch mit seiner Zustimmung möglich. Drittschuldnern wurde verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Schuldnerin ist ein Dienstleistungsunternehmen, das sich von in Heilberufen tätigen Personen und sonstigen Leistungserbringern deren Forderungen aus ärztlichen Verordnungen abtreten lässt und diese bei den Krankenkassen einzieht. Die Klägerin ist Inhaberin einer Apotheke.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:060225UIXZR181.23.0

Fundstelle(n):
PAAAJ-85493

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank