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BFH Urteil v. - IX R 58/81 BStBl 1986 II S. 142

Gesetze: EStG § 9EStG § 21 Abs. 1, 2

Leitsatz

Werden durch die Vermietung von Wohnungen sowie die Selbstnutzung einer Wohnung im eigenen Mehrfamilienhaus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, mindern eigene Arbeitsleistungen für die Hausverwaltung nicht den Nutzungswert der selbstgenutzten Wohnung. Der Wert dieser Tätigkeit fällt auch nicht unter die Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 142
BFHE S. 43 Nr. 145,
DAAAA-97619

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