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Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 EStG)
Billigkeitsmaßnahmen im
Erhebungsverfahren
Änderung des
(BStBl I S. 1187)
In RdNr. 6 des (BStBl 2016 I S. 1187) wurde der Satz zu Billigkeitsmaßnahmen im Erhebungsverfahren geändert.
Bezug: BStBl 2016 I S. 1187
In Randnummer 6 des (BStBl 2016 I S. 1187) wird der Satz „Bei einer Billigkeitsmaßnahme im Erhebungsverfahren gemäß § 227 AO besteht die Möglichkeit einer Änderung des Einkommensteuerbescheides gemäß § 175 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AO.“ durch den Satz „Eine Billigkeitsmaßnahme im Erhebungsverfahren gemäß § 227 AO oder eine Verjährung im Erhebungsverfahren gemäß § 228 AO sind für die Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrags im Rahmen von § 35 Absatz 1 Satz 5 EStG nicht zu berücksichtigen.“ ersetzt.