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BFH Urteil v. - IV R 11/23

Gesetze: KraftStG § 3 Nr. 7 Buchst. a, c; KraftStG § 7; EStG § 15 Abs. 3; FGO § 93 Abs. 3 Satz 2; FGO § 118 Abs. 2;

Zur Kraftfahrzeugsteuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 7 KraftStG

Leitsatz

1. Für Zwecke der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Befreiung nach § 3 Nr. 7 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist ein Gewerbebetrieb nicht allein aufgrund der einkommensteuerrechtlichen Fiktion der Abfärbung oder der gewerblichen Prägung nach § 15 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes anzunehmen.

2. Fahrzeuge werden nicht ausschließlich zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe verwendet, wenn sie von einer Personengesellschaft eingesetzt werden, um von ihr landwirtschaftlich erzeugte Produkte zu einer ebenfalls von ihr gewerblich betriebenen Biogasanlage zu befördern.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:U.181224.IVR11.23.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2025 S. 486 Nr. 4
BFH/PR 2025 S. 178 Nr. 6
BFH/PR 2025 S. 178 Nr. 6
DStR-Aktuell 2025 S. 8 Nr. 9
DStRE 2025 S. 421 Nr. 7
DStRE 2025 S. 424 Nr. 7
HFR 2025 S. 368 Nr. 4
StuB-Bilanzreport Nr. 5/2025 S. 198
StuB-Bilanzreport Nr. 5/2025 S. 198
wistra 2025 S. 5 Nr. 5
KAAAJ-86017

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