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BAG Urteil v. - 3 AZR 23/24

Gesetze: Art 9 Abs 3 GG, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 310 Abs 4 S 1 BGB, § 2 Abs 1 Nr 4 Buchst b ArbGG

Pensionskasse - Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer

Leitsatz

Bestimmt die Satzung einer Pensionskasse, dass ein Anspruch auf Witwen-/Witwerpension ausgeschlossen ist, wenn die Ehe innerhalb von drei Monaten vor dem Ableben des verstorbenen Mitglieds geschlossen wurde und der Tod nicht durch Unfall eingetreten ist, liegt darin keine unangemessene Benachteiligung des Versorgungsberechtigten iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2024:221024.U.3AZR23.24.0

Fundstelle(n):
Nr. 15/2025 S. 952
BB 2025 S. 755 Nr. 13
ZIP 2025 S. 1418 Nr. 23
JAAAJ-86240

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