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BAG Beschluss v. - 4 AZB 26/24

Gesetze: § 114 Abs 1 S 1 ZPO, § 117 ZPO

Prozesskostenhilfe für Mehrvergleich

Leitsatz

Schließen die Parteien nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe einen gerichtlichen Vergleich, der bisher nicht rechtshängige Gegenstände erfasst, bedarf es eines neuen - ausdrücklichen oder konkludenten - Antrags, wenn die Bewilligung auch auf den Mehrvergleich erstreckt werden soll. Die bloße Unterbreitung eines Vergleichsvorschlags oder die Zustimmung zu einem solchen reicht nicht aus.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2025:110225.B.4AZB26.24.0

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 756 Nr. 13
NJW 2025 S. 10 Nr. 13
NJW 2025 S. 1595 Nr. 22
IAAAJ-86330

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