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EuGH Urteil v. - C-388/23

Gesetze: VO (EWG) Nr. 2658/87, DVO (EU) 2019/1661, KN Pos. 1516

Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollunion – Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 – Gemeinsamer Zolltarif – Zolltarifliche Einreihung – Kombinierte Nomenklatur – Position 1516 – Fette und Öle sowie deren Fraktionen – Fischöl in Form von Ethylestern – Veresterung von Fettsäuren mit Ethanol – Durchführungsverordnung (EU) 2019/1661 – Gültigkeit

Leitsatz

1. Die Position 1516 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1602 der Kommission vom

ist wie folgt auszulegen:

Fischöl, das in Form von Ethylestern vorliegt und durch Veresterung von Fettsäuren mit Ethanol gewonnen wurde, fällt nicht unter sie.

2. Die Prüfung der Vorlagefragen hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1661 der Kommission vom zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur berühren könnte.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:EU:C:2024:1022

Fundstelle(n):
LAAAJ-86423

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