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BFH Beschluss v. - V B 54/23

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3;

Keine grundsätzliche Bedeutung bei sich in der Entscheidung eines konkreten Einzelfalls erschöpfender Bedeutung der Rechtssache

Leitsatz

NV: Fragen, deren Beantwortung wesentlich von den Umständen des Einzelfalls abhängig ist, sind grundsätzlich nicht klärungsbedürftig und vermögen daher die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung nicht zu rechtfertigen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:B.180225.VB54.23.0

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 598 Nr. 11
BB 2025 S. 743 Nr. 13
BFH/NV 2025 S. 522 Nr. 5
NWB-Eilnachricht Nr. 12/2025 S. 750
NWB-Eilnachricht Nr. 12/2025 S. 751
CAAAJ-86692

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