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BFH Urteil v. - II R 15/86 BStBl 1989 II S. 644

Gesetze: BewG § 95 Abs. 1BewG § 98aGG Art. 3, 12 Abs. 1GüKG § 10 Abs. 3, 4

Leitsatz

Entgeltlich erworbene Güterfernverkehrsgenehmigungen sind auch nach dem (BVerfGE 40, 196, 232) und der Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes vom als immaterielle Wirtschaftsgüter mit firmenwertähnlichem Charakter bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens zu berücksichtigen und in der Regel mit den Erwerbskosten anzusetzen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 644
BFHE S. 211 Nr. 157,
OAAAA-97744

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