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Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte
OrientierungssatzDas Bundesfinanzministerium hat ein neues Schreiben zu Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte veröffentlicht (I. Erläuterungen, II. Ertragsteuerrechtliche Einordnung, III. Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten, IV. Anwendungs- und Nichtbeanstandungsregelung).
Bezug: BStBl 2022 I S. 668
Bezug: BStBl 2019 I S. 1269
Bezug: BStBl 2024 I S. 374
Nach Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das (BStBl 2022 I S. 668) wie folgt neu gefasst. Ausführungen zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und zum Lohnsteuerabzug im Zusammenhang mit der Gewährung von Kryptowerten im Rahmen eines Dienstverhältnisses sind nicht Gegenstand dieses BMF-Schreibens.
I. Erläuterungen
1. Kryptowerte
1Ein Kryptowert ist die digitale Darstellung eines Wertes oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann.
2. Differenzierung nach Funktion
2Der technische Aufbau und die technische Entwicklung von Krypowerten sind vielgestaltig. Da die Besteuerung dem zugrunde zu legenden Lebenssachverhalt folgt, §§ 1, 88 Abgabenordnung (AO), ist die ertragsteuerrechtliche Beurteilung nach der Funktion des Kryptowertes vorzunehmen.
3Vor diesem Hintergrund kann zur Unterscheidung von Kryptowerten auf die folgende Differenzierung zurückgegriffen werden: