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BFH Urteil v. - III R 173/85 BStBl 1989 II S. 807

Gesetze: BGB § 126 Abs. 1InvZulG (1982) § 5 Abs. 3

Leitsatz

Ein Antrag auf Gewährung einer Investitionszulage ist grundsätzlich nur wirksam, wenn er handschriftlich - nicht notwendigerweise eigenhändig - unterzeichnet ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 807
BFH/NV 1989 S. 40 Nr. 9
BFHE S. 287 Nr. 157,
BAAAA-97757

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