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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 11 KA 10/23

Der Kläger begehrt im Berufungsverfahren noch die Umwandlung seiner Sonderbedarfszulassung für vertragspsychotherapeutische Tätigkeit (Anrechnungsfaktor 0,5) in eine Regelzulassung.

Fundstelle(n):
WAAAJ-87063

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