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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 3 BA 25/22

Gesetze: SGB IV § 7a; SGG § 91; SGG § 96

Leitsatz

Leitsatz:

Der von § 91 SGG erfasste Fall der versehentlichen Klageeinreichung beim unzuständigen Gericht liegt nicht vor, wenn Streit darüber besteht, ob ein nach Klageerhebung erlassener Bescheid Gegenstand des Streitverfahrens nach § 96 SGG geworden ist.

Fundstelle(n):
QAAAJ-87065

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