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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 1 P 14/23

Gesetze: SGB XI § 40 Abs. 4; SGB XI § 4 Abs. 1; SGB XI § 33; SGB I § 56; SGB I § 58 S. 1; BGB § 398; SGB I § 53 Abs. 2; SGB X § 34 Abs. 1; SGB X § 34 Abs. 3; SGB X § 39 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der Vermieter hat gegen die Pflegekasse keinen eigenen Leistungsanspruch auf Zuschüsse für vorfinanzierte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

2. Beim Tod des versicherten Pflegebedürftigen wird dessen Anspruch gegen die Pflegekasse vererbt.

3. Voraussetzung für eine wirksame Abtretung an den Vermieter ist ua, dass der Erstattungsanspruch des Pflegebedürftigen festgestellt ist.

Fundstelle(n):
AAAAJ-87066

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