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EuGH Urteil v. - C-171/23

Gesetze: RL 2006/112/EG Art. 287 Nr. 19

Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 287 Nr. 19 – Regelung über die Mehrwertsteuerfreigrenze für Kleinunternehmer – Missbräuchliche Praxis durch Gründung einer neuen Gesellschaft

Leitsatz

Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie (EU) 2016/856 des Rates vom geänderten Fassung ist im Licht des Grundsatzes des Verbots der missbräuchlichen Praktiken dahin auszulegen, dass

wenn feststeht, dass die Gründung einer Gesellschaft eine missbräuchliche Praxis darstellt, mit der bezweckt wird, weiterhin in den Genuss der Regelung über die Mehrwertsteuerfreigrenze gemäß Art. 287 Nr. 19 dieser Richtlinie 2006/112 für eine Tätigkeit zu kommen, die zuvor im Rahmen dieser Regelung von einer anderen Gesellschaft ausgeübt wurde, diese Richtlinie 2006/112 verlangt, dass die so gegründete Gesellschaft diese Regelung nicht in Anspruch nehmen kann, auch wenn es in der nationalen Rechtsordnung keine spezifischen Bestimmungen gibt, in denen das Verbot solch missbräuchlicher Praktiken verankert ist.

ECLI Nummer:
ECLI:EU:C:2024:840

Fundstelle(n):
FAAAJ-87115

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