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EuGH Urteil v. - C-43/19

Gesetze: RL 2006/112/EG Art. 2 Abs. 1 Buchst. c, RL 2006/112/EG Art. 9, RL 2006/112/EG Art. 24, RL 2006/112/EG Art. 72

Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 2 Abs. 1 Buchst. c – Geltungsbereich – Steuerbare Umsätze – Entgeltlich erbrachte Dienstleistung – Zahlung einer Entschädigung im Fall der Nichteinhaltung der vertraglichen Mindestbindungsfrist durch die Kunden – Einstufung

Leitsatz

Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass

Beträge, die ein Wirtschaftsteilnehmer erhält, falls ein Dienstleistungsvertrag, der als Gegenleistung für die Gewährung vorteilhafter Konditionen an einen Kunden die Einhaltung einer Mindestbindungsfrist vorsieht, aus bei diesem Kunden liegenden Gründen vorzeitig beendet wird, als Vergütung für die Erbringung einer entgeltlichen Dienstleistung im Sinne dieser Bestimmung anzusehen sind.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:EU:C:2020:465

Fundstelle(n):
KAAAJ-87122

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