Einreichung der Klageschrift; Anforderung an die Wirksamkeit bei fehlender qualifizierter elektronischer Signatur; Revisionszulassung bei Mehrfachbegründung
Leitsatz
1. NV: Ist ein Urteil eines Finanzgerichts kumulativ auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt (Mehrfachbegründung), kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn hinsichtlich eines jeden dieser Gründe ein Zulassungsgrund dargelegt wird und gegeben ist.
2. NV: Ein elektronisches Dokument, das aus einem besonderen elektronischen Postfach versandt wird und nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, ist nur dann wirksam auf einem sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht, wenn die das Dokument signierende (und damit verantwortende) Person mit der tatsächlich versendenden Person übereinstimmt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2025:B.210225.XIB53.24.0
Fundstelle(n): AO-StB 2025 S. 143 Nr. 5 AO-StB 2025 S. 143 Nr. 5 BB 2025 S. 662 Nr. 12 BFH/NV 2025 S. 524 Nr. 5 NJW 2025 S. 10 Nr. 14 NWB-Eilnachricht Nr. 13/2025 S. 831 NWB-Eilnachricht Nr. 13/2025 S. 831 StuB-Bilanzreport Nr. 15/2025 S. 600 StuB-Bilanzreport Nr. 15/2025 S. 600 ZAAAJ-87130