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BGH Urteil v. - I ZR 10/24

Gesetze: Art 5 Abs 3 Buchst e EGRL 29/2001, § 45 Abs 1 UrhG, § 45 Abs 3 UrhG, § 63 Abs 1 S 1 UrhG

Urheberrecht an einer Fotografie; Rechtsschutzbedürfnis bei notwendiger näherer Prüfung materiell-rechtlicher Fragen - Cornea-Implantat

Leitsatz

Cornea-Implantat

Besteht mit Blick auf ein mit der Klage als verletzt gerügtes Schutzrecht (hier: Urheberrecht an einer Fotografie) eine spezielle Schrankenregelung, deren Voraussetzungen im Rahmen der Begründetheit einer Klage zu prüfen sind (hier: § 45 Abs. 1 und Abs. 3 UrhG in Bezug auf die angegriffene Verwendung von Vervielfältigungsstücken der Fotografie in einer Patentanmeldung), lässt sich die Schutzwürdigkeit der Rechtsposition des Klägers erst aufgrund näherer Prüfung materiell-rechtlicher Fragen beurteilen und kann daher nach den allgemeinen Grundsätzen (dazu , GRUR 2019, 813 [juris Rn. 30] = WRP 2019, 1013 - Cordoba II) nicht bereits auf der Ebene der Zulässigkeit der Klage unter dem Gesichtspunkt des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses verneint werden (Fortführung von , BGHZ 183, 309 [juris Rn. 14 bis 17] - Fischdosendeckel).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:211124UIZR10.24.0

Fundstelle(n):
NJW 2025 S. 9 Nr. 13
TAAAJ-87197

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