Urheberrecht an einer Fotografie; Rechtsschutzbedürfnis bei notwendiger näherer Prüfung materiell-rechtlicher Fragen - Cornea-Implantat
Leitsatz
Cornea-Implantat
Besteht mit Blick auf ein mit der Klage als verletzt gerügtes Schutzrecht (hier: Urheberrecht an einer Fotografie) eine spezielle Schrankenregelung, deren Voraussetzungen im Rahmen der Begründetheit einer Klage zu prüfen sind (hier: § 45 Abs. 1 und Abs. 3 UrhG in Bezug auf die angegriffene Verwendung von Vervielfältigungsstücken der Fotografie in einer Patentanmeldung), lässt sich die Schutzwürdigkeit der Rechtsposition des Klägers erst aufgrund näherer Prüfung materiell-rechtlicher Fragen beurteilen und kann daher nach den allgemeinen Grundsätzen (dazu , GRUR 2019, 813 [juris Rn. 30] = WRP 2019, 1013 - Cordoba II) nicht bereits auf der Ebene der Zulässigkeit der Klage unter dem Gesichtspunkt des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses verneint werden (Fortführung von , BGHZ 183, 309 [juris Rn. 14 bis 17] - Fischdosendeckel).