Strafbarkeit der finanziellen Zuwendungen an ein IS-Mitglied zur Deckung des Lebensbedarfs in Syrien durch in Deutschland lebendende nahe Verwandte als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung
Leitsatz
1. In eng umgrenzten Ausnahmefällen können finanzielle Zuwendungen eines Außenstehenden an ein Mitglied nicht als Unterstützung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung strafbar sein, obwohl sie dessen Beteiligung fördern.
2. Auch bei Zuwiderhandlungen gegen das Bereitstellungsverbot einer unionsrechtlichen Embargoverordnung besteht ein eng begrenzter straffreier Raum für neutrale humanitäre Hilfe.
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2024:311024BSTB21.24.0
Fundstelle(n): NJW 2025 S. 10 Nr. 15 NJW 2025 S. 1140 Nr. 16 NJW 2025 S. 1145 Nr. 16 DAAAJ-87279