Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung; Anfechtungsklage einer Gemeinde
Leitsatz
1. § 7 Satz 1 BauGB (Anpassungsgebot) gilt nicht für Vorhaben nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz. Der Flächennutzungsplan einer Gemeinde ist nach § 18 Abs. 4 Satz 7 a. F. NABEG (nunmehr: § 18 Abs. 4 Satz 8 NABEG) als städtebaulicher Belang zu berücksichtigen.
2. Hat eine planfestgestellte Höchstspannungsleitung zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung den Abschnitt eines Vorhabens zum Gegenstand, das in der Anlage zu § 1 Abs. 1 BBPlG aufgeführt, aber dort nicht mittels Kennzeichnung "E" gemäß § 2 Abs. 5 BBPlG als Erdkabelprojekt eingestuft ist, muss bei der Alternativenprüfung eine die Erdverkabelung beinhaltende Alternative von Gesetzes wegen ausscheiden.
3. Die Planfeststellungsbehörde darf bei der Alternativenprüfung einer Variante nicht den hierfür fehlenden Antrag der Vorhabenträgerin entgegenhalten.