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Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung bei Lieferungen von Gegenständen zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels an private Abnehmer
OrientierungssatzDas Bundesfinanzministerium hat zur Bestimmung von Gegenständen, die zur Ausrüstung oder Versorgung eines nichtunternehmerisch genutzten Beförderungsmittels bestimmt sind, Stellung genommen und den UStAE angepasst.
Bezug:
Wird in den Fällen des § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Nummer 3 UStG der Gegenstand der Lieferung nicht für unternehmerische Zwecke erworben und durch den Abnehmer im persönlichen Reisegepäck ausgeführt, liegt unter den Voraussetzungen des § 6 Absatz 3a UStG eine nach § 4 Nummer 1 Buchstabe a UStG steuerfreie Ausfuhrlieferung vor (Ausfuhrlieferung im nichtkommerziellen Reiseverkehr).
Ist in den Fällen des § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Nummer 3 UStG der Gegenstand der Lieferung zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels bestimmt, liegt eine nach § 4 Nummer 1 Buchstabe a UStG steuerfreie Ausfuhrlieferung nur vor, wenn der Abnehmer ein ausländischer Unternehmer ist und das Beförderungsmittel den Zwecken des Unternehmens des Abnehmers dient, § 6 Absatz 3 UStG.
Daher kommt bei der Lieferung eines Gegenstands, der zur Ausrüstung oder Versorgung von nichtunternehmerischen Beförderungsmitteln bestimmt ist, die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Absatz 3a UStG) nicht in Betracht.
Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Bestimmung von Gegenständen, die zur Ausrüstung oder Versorgung eines nichtunternehmerisch genutzten Beförderungsmittels bestimmt sind, Folgendes:
I. Allgemeines
A. Begriff des Beförderungsmittels
1Als Beförderungsmittel im Sinne des § 6 Absatz 3 UStG sind Gegenstä...