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BGH Beschluss v. - 4 StR 529/24

Gesetze: § 45 Abs 1 S 1 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO, Art 103 Abs 1 GG

Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Nachträgliche Aufhebung einer Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsmittels wegen unvollständiger oder falscher Aktenlage; nicht zurechenbares Verteidigerverschulden bei Fristversäumung im Revisionsverfahren

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:120225B4STR529.24.0

Fundstelle(n):
XAAAJ-87430

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