Voraussetzungen einer Durchbrechung der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
Leitsatz
Eine Durchbrechung der Bindungswirkung eines nach § 17a Abs. 1 GVG ergangenen Verweisungsbeschlusses kommt allenfalls bei extremen Verstößen gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften in Betracht (Bestätigung von , NJW-RR 2018, 250 Rn. 19; Beschluss vom - X ARZ 101/24, NJW-RR 2024, 994 Rn. 27).