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LSG Hessen Urteil v. - L 3 SB 54/20

Die Beteiligten streiten im Berufungsverfahren darum, ob der Klägerin nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) ein höherer Grad der Behinderung (GdB) als 40 sowie die Voraussetzungen der Merkzeichen "G", "B" und "RF" zuzuerkennen sind.

Fundstelle(n):
IAAAJ-87688

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