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BFH Urteil v. - I R 2/84 BStBl 1984 II S. 669

Gesetze: FGO § 120 Abs. 1 S. 1

Leitsatz

Dem Erfordernis der "schriftlich" eingelegten Revision genügt ein mit willkürlichen Linien unterzeichneter Schriftsatz nicht. Der Mangel kann nach Ablauf der Revisionsfrist nicht geheilt werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 669
BFHE S. 223 Nr. 141,
IAAAA-97827

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