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BAG Urteil v. - 6 AZR 131/23

Gesetze: Art 9 Abs 3 GG, Art 12 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 1 TVG

Förderung zum Flugkapitän - Seniorität - Gleichbehandlung

Tatbestand

Die Parteien streiten über die (Be-)Förderung des Klägers zum Kapitän und die dabei anzuwendenden tarifvertraglichen Senioritätsregelungen. Nach der Seniorität, einer branchenspezifischen Art der Betriebszugehörigkeit, richtet sich in Luftverkehrsunternehmen typischerweise die Reihenfolge bei der Besetzung ausgeschriebener Schulungen zum Kapitän (sog. Förderung bzw. Upgrading), aber auch - neben weiteren Kriterien - bei der Berücksichtigung von Urlaubsanträgen sowie der Vergabe bestimmter freier Tage.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2024:191224.U.6AZR131.23.0

Fundstelle(n):
Nr. 30/2025 S. 1829
Nr. 30/2025 S. 1829
DAAAJ-87736

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