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BFH Urteil v. - III B 42/83 BStBl 1984 II S. 721

Gesetze: FGO § 155ZPO §§ 3 bis 9

Leitsatz

Bei Streitigkeiten wegen der Aufteilung eines der Höhe nach unstreitigen Einheitswerts des Betriebsvermögens einer Mitunternehmerschaft auf die Beteiligten beträgt der Streitwert 15 v. T. des hinsichtlich der Zurechnung umstrittenen Teils des Einheitswerts, wenn die Aufteilung lediglich Auswirkungen auf die Vermögensteuer hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 721
BFHE S. 230 Nr. 141,
ZAAAA-97830

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