Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - XI ZR 161/23

Gesetze: § 305 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 307 Abs 3 S 1 BGB, § 307 Abs 3 S 2 BGB, § 675j Abs 1 S 4 BGB, § 675k Abs 2 S 1 BGB, § 675k Abs 2 S 5 BGB, § 675l Abs 1 S 3 BGB, § 700 Abs 1 BGB, § 1 UKlaG, § 3 Abs 1 S 1 Nr 1 UKlaG, § 5 UKlaG, § 13 Abs 1 UWG, § 13 Abs 5 UWG, § 253 Abs 2 Nr 3 ZPO

Wirksamkeit von Klauseln zu "Negativzinsen" auf Spareinlagen sowie von Klauseln zu Entgelten für eine Ersatz-BankCard und eine Ersatz-PIN

Leitsatz

1. Die in dem von einer Bank für eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen vorformulierten Preis- und Leistungsverzeichnis enthaltenen Klauseln über Tagesgeldkonten

"3.2  Entgelt für die Verwahrung von Einlagen

[…]

Ein S.            18

Einlagen bis

50.000,00 EUR

    0,00 % p.a.

Einlagen über17

50.000,00 EUR

0,50 % p.a.

Jedes weitere S.                 18

Einlagen über17            

0,00 EUR

0,50 % p.a.

Ein S.             Online18

Einlagen bis

50.000,00 EUR

    0,00 % p.a.

Einlagen über17

50.000,00 EUR

0,50 % p.a.

Jedes weitere S.                 Online18

Einlagen über17            

0,00 EUR

0,50 % p.a.

Die Berechnung erfolgt taggenau. Die Belastung der Gebühr erfolgt monatlich nachträglich zulasten des jeweiligen Kontos.

[…]

16 Für Verträge mit Abschlussdatum vor dem erfolgt die Bepreisung ab Unterzeichnung der individuellen Zusatzvereinbarung.

17 Bepreisung erfolgt auf den übersteigenden Betrag.

18 Erstes bestehendes Konto gemäß Eröffnungsdatum je Kundenstamm; bei gleichem Eröffnungsdatum ist die niedrigere Kontonummer entscheidend."

sind im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

2. Die in dem von einer Bank für eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen vorformulierten Preis- und Leistungsverzeichnis enthaltenen Klauseln

[…]

- Ersatzkarte28

12,00 EUR

- Ersatz-PIN28 auf Wunsch des Kunden            

5,00 EUR

[…]

28 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte/PIN geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte/Ersatz-PIN verpflichtet ist."

verstoßen gegen das Transparenzgebot und sind im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 3 Satz 2, Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB unwirksam.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:040225UXIZR161.23.0

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 834 Nr. 15
NJW 2025 S. 1692 Nr. 24
NJW 2025 S. 1738 Nr. 24
WM 2025 S. 574 Nr. 13
ZIP 2025 S. 1135 Nr. 19
ZIP 2025 S. 1136 Nr. 19
ZIP 2025 S. 766 Nr. 13
WAAAJ-87880

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank