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BFH Beschluss v. - VII B 14/23

Gesetze: FGO § 96 Abs. 1 Satz 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3;

Unvollständige Erfassung des Klagebegehrens als Verfahrensfehler

Leitsatz

1. NV: Nach § 96 Abs. 1 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist das Finanzgericht (FG) zwar nicht an die Fassung des Klageantrags, sehr wohl aber an das Klagebegehren gebunden.

2. NV: Wird eindeutig erkennbar sowohl eine Anfechtungsklage als auch eine Feststellungsklage kumulativ erhoben, darf das FG das Klagebegehren nicht auf eine der Klagearten beschränken. Erfasst das FG das Klagebegehren unvollständig, liegt ein Verfahrensfehler im Sinne von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO vor.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:B.280623.VIIB14.23.0

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 14/2025 S. 890
NWB-Eilnachricht Nr. 14/2025 S. 891
LAAAJ-87917

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