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BFH Beschluss v. - VII B 76/23

Gesetze: KN AV 1; KN Anm. 3 zu Abschn. XVI; FGO § 115 Abs. 2

Kombinierte Maschine im Sinne der Anm. 3 zu Abschn. XVI KN

Leitsatz

1. NV: Die Anwendung der Anm. 3 zu Abschn. XVI der Kombinierten Nomenklatur betreffend die Einreihung kombinierter Maschinen ist ausgeschlossen, wenn eine Ware bereits nach der Allgemeinen Vorschrift für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur 1 unmittelbar dem Wortlaut einer spezifischen Tarifposition zugeordnet werden kann.

2. NV: Dass das Finanzgericht eine im Ergebnis fehlerhafte Tarifierungsauffassung vertreten hat, stellt für sich genommen keinen Grund für die Zulassung der Revision dar.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:B.211124.VIIB76.23.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2025 S. 534 Nr. 5
FAAAJ-87919

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